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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2024
Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars und die Anforderung eines Angebots auf der Homepage www.neufi-facility.ch der NeuFi KLG akzeptiert der Vertragspartner („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Bestimmungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der oben genannten Homepage in Kraft.
§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen „NeuFi Facility“ als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch NeuFi Facility. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Beschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
§ 2 Ausführung
§ 2.1 Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch NeuFi Facility weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und NeuFi Facility festgelegt. NeuFi Facility verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
§ 2.2 NeuFi Facility behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehörigen Bildern über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
§2.3 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
§ 2.3.1 Entsorgung
NeuFi Facility ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.
§ 3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und NeuFi Facility festgelegt. NeuFi Facility wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter
Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene Zusatzleistungen. Der endgültige Preis wird mithilfe einer Probereinigung, welche verrechnet wird, festgelegt. Nach dieser Probereinigung ist zu entscheiden, ob der Auftraggeber mit dem Preis einverstanden ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer 8,1%. NeuFi Facility behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
- Entfernungen von Kleberrückstände an Fensterrahmen, Türen und Wänden.
- Fliesenreinigung mit einem Dampfreiniger.
- Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
- bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
- bei starken Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
§ 4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am Ende des Monats, nach beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an NeuFi Facility innert 7 Tagen zu überweisen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich NeuFi Facility vor, dem Kunden Mahnspesen von 5% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von NeuFi Facility dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich NeuFi Facility vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an NeuFi Facility entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich NeuFi Facility vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Schadensersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von NeuFi Facility gedeckt (bis 3 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadensereignis, an NeuFi Facility schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Fotos zu belegen! Für Schäden die an NeuFi Facility nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensersatzleistung gegenüber NeuFi Facility sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Hier können Sie den Versicherungsnachweis einsehen!
§ 6 Vertrag und Vertragsdauer
NeuFi Facility erklärt sich bereit, die gesamte Wohnung oder Büro, zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen NeuFi Facility und dem Kunden hat eine Laufzeit bis der Auftraggeber keine Termine mehr an den Auftragnehmer vergibt.
§ 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf Postweg oder per Email an welcome@neufi-facility.ch erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von: mehr als 24h vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen. 0 bis 24h vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von sieben Tagen zu entrichten.
§ 8 Vertragsauflösung von seitens NeuFi Facility
NeuFi Facility behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad übersteigen (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenstern, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt NeuFi Facility zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
§ 9 Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine anfällige Nachreinigung wird dann dem Kunden verrechnet. Wird die Wohnungsreinigung vom Auftraggeber bemängelt, verpflichtet sich NeuFi Facility in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat NeuFi Facility das Recht einen attestierten Gutachter als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Kunde.
Bei stärkeren Verschmutzungen, die nicht vorher angekündigt wurden und gegen Aufpreis entrichtet werden, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Findet die Übergabe am Tag der Reinigung statt, informiert NeuFi Facility den Kunden.
§ 10 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte der Auftraggeber nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns kostenlos durchgeführt. Reklamationen müssen schriftlich per Mail an NeuFi Facility gemeldet werden und unmittelbar nach der Reinigung. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 11 Zustimmung der AGBs
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Datenschutz
Daten, die NeuFi Facility zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. NeuFi Facility ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von NeuFi Facility eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für NeuFi Facility zuständigen Gerichten in Zürich. Es gilt schweizerisches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.